Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder bei schwachem Sehvermögen vollständig nutzen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das für viele Onlineshops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge schließen, Pflicht. So verlangt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Maßstab sind in der Praxis die Erfolgskriterien der WCAG auf Stufe AA. Die meisten Probleme stecken in wenigen Bereichen: Kontraste, Alternativtexte, Bedienung per Tastatur, Formulare und Cookie-Banner. Diese Seite erklärt die Pflichten und die Umsetzung, eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.
Wer eine barrierefreie Website braucht
Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen. Dazu gehören Onlineshops, Buchungen von Reisen, Kursen oder Terminen mit Vertrag und viele Abo-Dienste. Auch Bankdienste, E-Books und Tickets für den Personenverkehr fallen unter das Gesetz.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ebenfalls meist nicht erfasst sind reine Informationsseiten ohne Möglichkeit zum Vertragsschluss und Angebote nur für Geschäftskunden. Die Grenzen sind im Einzelfall nicht immer klar. Wer knapp über den Schwellen liegt oder Verbraucher nur nebenbei bedient, lässt die eigene Lage am besten prüfen. Für Behörden gilt ohnehin eine eigene Regel, die BITV 2.0.
Auch wer nicht verpflichtet ist, profitiert. Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu bedienen, etwa auf dem Handy in der Sonne oder mit einer Hand. Suchmaschinen lesen sauber ausgezeichnete Seiten besser, und jeder Kunde, der den Kauf nicht abbricht, zählt.
Was das Gesetz konkret verlangt
Das BFSG selbst nennt allgemeine Anforderungen: Angebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Wie das technisch aussieht, beschreibt die europäische Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, in der Version 2.1 auf Stufe AA. Die neuere Version 2.2 ergänzt einige Kriterien. Wer sich an ihr orientiert, ist auf der sicheren Seite. Die Kriterien stehen vollständig in den WCAG 2.2 des W3C.
Dazu kommt eine Pflicht zur Information. Anbieter müssen beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, und zwar in den AGB oder auf eine andere gut wahrnehmbare Weise, etwa als Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer. Diese Erklärung muss selbst barrierefrei sein.
Die häufigsten Barrieren und wie Sie sie beheben
Für eine barrierefreie Website müssen Sie nicht alles neu bauen. Die meisten Fehler wiederholen sich auf fast jeder Seite und lassen sich gezielt beheben.
Kontraste
Hellgraue Schrift auf weißem Grund sieht elegant aus und ist für viele Menschen kaum lesbar. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, große Schrift ab etwa 24 Pixeln oder fett ab knapp 19 Pixeln 3 zu 1. Auch Rahmen von Eingabefeldern und Symbole brauchen mindestens 3 zu 1. Prüfen lässt sich das mit jedem Kontrastrechner oder in den Entwicklertools des Browsers.
Alternativtexte für Bilder
Jedes Bild, das eine Information trägt, braucht einen Alternativtext, der diese Information wiedergibt. Bei einem Produktbild ist das zum Beispiel „Rucksack in Dunkelblau mit zwei Seitentaschen“, nicht „Bild 1“. Rein schmückende Bilder bekommen ein leeres Attribut alt="", damit Screenreader sie überspringen. Auch Symbole ohne Text, etwa die Lupe für die Suche oder der Warenkorb, brauchen eine Beschriftung.
Bedienung per Tastatur
Alle Funktionen müssen sich ohne Maus erreichen lassen: Menü, Filter, Warenkorb, Formulare, Kasse. Drücken Sie auf Ihrer Seite wiederholt die Tabulatortaste. Sie sollten immer sehen, wo Sie gerade sind, und nirgends hängen bleiben. Viele Themes entfernen den Rahmen um das gewählte Element aus optischen Gründen. Das ist einer der häufigsten Fehler und mit einer Zeile CSS behoben.
Formulare und Fehlermeldungen
Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare, fest verknüpfte Beschriftung. Ein grauer Platzhaltertext im Feld reicht nicht, er verschwindet beim Tippen. Fehler müssen in Worten erklärt werden, nicht nur durch einen roten Rahmen: „Bitte geben Sie eine Postleitzahl mit fünf Ziffern ein“ hilft allen. Ein CAPTCHA, das nur aus einem Bild besteht, sperrt blinde Menschen aus.
Zoom und kleine Bildschirme
Die Seite muss sich auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalte verloren gehen. Bei einer Breite von 320 Pixeln darf kein seitliches Scrollen nötig sein. Wer eine gute mobile Ansicht hat, erfüllt das meist schon.
Cookie-Banner und Pop-ups
Ein Banner, das sich nicht per Tastatur schließen lässt oder vom Screenreader nicht erkannt wird, versperrt die ganze Seite. Testen Sie es zuerst, denn es ist das Erste, worauf jeder Besucher trifft. Viele Anbieter von Banner-Lösungen haben ihre Vorlagen inzwischen verbessert. Prüfen Sie, ob Ihre Version aktuell ist. Was ein Banner aus Sicht des Datenschutzes leisten muss, steht im Ratgeber zum DSGVO-konformen Hosting.
Videos und Sprache
Videos mit gesprochenem Inhalt brauchen Untertitel. Die Sprache der Seite gehört in das Attribut lang im HTML, sonst liest der Screenreader deutsche Texte mit englischer Aussprache vor. Überschriften müssen echte Überschriften sein und in sinnvoller Reihenfolge stehen, denn darüber springen Screenreader-Nutzer durch die Seite.
So prüfen Sie Ihre Seite
Automatische Werkzeuge sind ein guter Anfang. WAVE, axe DevTools und Lighthouse in Chrome finden fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste und Felder ohne Beschriftung in Sekunden. Sie finden aber nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob die Kasse per Tastatur funktioniert, erkennt kein Programm.
Deshalb gehört ein Test von Hand dazu. Bedienen Sie den wichtigsten Ablauf Ihrer Seite, etwa einen Kauf oder eine Anfrage, nur mit der Tastatur. Danach dasselbe mit einem Screenreader: NVDA ist für Windows kostenlos, VoiceOver ist in macOS und iPhone eingebaut, TalkBack in Android. Die erste Stunde mit einem Screenreader ist ungewohnt, zeigt aber schnell, wo es klemmt. Für eine verbindliche Bewertung lohnt bei Shops ein Prüfbericht von Fachleuten.
Eine barrierefreie Website mit CMS und Shopsystem
Den größten Einfluss hat das Theme. Ein Theme, das von Grund auf sauber gebaut ist, nimmt Ihnen einen Großteil der Arbeit ab. Bei WordPress kennzeichnet das offizielle Verzeichnis geprüfte Themes mit dem Merkmal „accessibility-ready“. Bei Shopsystemen lohnt ein Blick in die Angaben des Herstellers zur Barrierefreiheit seiner Standardvorlage. Welche Systeme sich generell eignen, zeigt der CMS-Vergleich. Wer einen Baukasten nutzt, ist für die Vorlage auf den Anbieter angewiesen, für Inhalte, Bilder und Texte aber selbst verantwortlich.
Den Rest erledigen Sie in der Redaktion: Alternativtexte pflegen, Überschriften richtig setzen, Links mit aussagekräftigem Text statt „hier klicken“ versehen und PDFs nur dann anbieten, wenn sie ebenfalls barrierefrei sind. Größere Umbauten am Theme testen Sie am besten auf einer Staging-Umgebung, bevor Kunden sie sehen.
Womit Sie anfangen
Niemand macht eine bestehende Seite an einem Wochenende vollständig barrierefrei. Arbeiten Sie deshalb in der Reihenfolge, in der Besucher auf Hindernisse stoßen und in der Fehler am meisten kosten:
- Cookie-Banner: Er steht vor allem anderen. Ist er nicht bedienbar, ist es die ganze Seite nicht.
- Kasse und Warenkorb: Hier entscheidet sich, ob ein Kauf zustande kommt. Formulare, Fehlermeldungen und Auswahl der Zahlungsart zuerst.
- Navigation und Suche: Menü, Filter und Suchfeld müssen per Tastatur und Screenreader funktionieren.
- Vorlagen für Produkt- und Inhaltsseiten: Eine Korrektur im Theme wirkt auf alle Seiten gleichzeitig.
- Inhalte: Alternativtexte, Überschriften, Linktexte und PDFs nach und nach überarbeiten.
Halten Sie fest, was Sie geprüft und behoben haben. Diese Liste ist die Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit und zeigt im Zweifel, dass Sie das Thema ernst nehmen.
Eine barrierefreie Website bei der Agentur bestellen
Lassen Sie eine Seite neu bauen oder umgestalten, gehört die Barrierefreiheit in den Auftrag. Schreiben Sie hinein, dass WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllt sein muss, dass die Abnahme einen Test mit Tastatur und Screenreader einschließt und dass Ihre Redaktion eine kurze Einweisung bekommt. Später nachzurüsten kostet fast immer mehr, als es gleich richtig zu machen. Fragen Sie auch nach Referenzen: Eine Agentur, die eine barrierefreie Website schon einmal gebaut hat, erkennt die typischen Fallen früher.
Finger weg von Overlay-Werkzeugen
Einige Anbieter versprechen, eine Website mit einem eingebundenen Skript und einem Symbol am Rand barrierefrei zu machen. Solche Overlays ändern den Quelltext nicht und lösen die eigentlichen Probleme nicht. Verbände von Menschen mit Behinderungen und viele Fachleute raten ausdrücklich davon ab, weil die Werkzeuge Screenreader teils sogar stören. Eine echte Umsetzung im Theme und in den Inhalten können sie nicht ersetzen.
Was bei Verstößen droht
Die Einhaltung kontrolliert eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Nachbesserungen verlangen und im äußersten Fall ein Angebot untersagen. Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Verbraucher und Verbände können sich an die Behörde wenden. Für einen Onlineshop ist eine barrierefreie Website damit genauso Teil des Betriebs wie Impressum und Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen
Muss meine Firmenseite barrierefrei sein?
Eine reine Informationsseite ohne Shop, Buchung oder Vertragsschluss fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Sinnvoll ist eine barrierefreie Website trotzdem, denn sie erreicht mehr Menschen und ist für alle leichter zu bedienen.
Gilt das BFSG für kleine Onlineshops?
Nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Alle anderen Shops, die an Verbraucher verkaufen, sind seit Juni 2025 betroffen.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Werkzeuge wie WAVE oder axe finden nur einen Teil der Fehler. Ein Test mit Tastatur und Screenreader gehört immer dazu.
Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Beschreibung des Angebots, wie es die Anforderungen erfüllt, und eine Kontaktmöglichkeit. Viele Anbieter nennen zusätzlich bekannte Einschränkungen und wann sie behoben werden.
Hat das Hosting etwas mit Barrierefreiheit zu tun?
Nur am Rande. Entscheidend sind Theme, Inhalte und Bedienung. Eine schnelle Seite hilft aber allen Besuchern, auch denen mit langsamer Verbindung oder älteren Geräten.
Barrierefreie Website: heute anfangen
Prüfen Sie Ihre Startseite und den wichtigsten Ablauf mit WAVE, danach nur mit der Tastatur. Beheben Sie Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen und das Cookie-Banner zuerst, dort steckt der größte Teil der Probleme.